Unsere Werte spürt der Kunde Professionalität Wie unser Eingangspruch schon aussagt, nehmen wir jedes mal neu Maß! Wir betrachten Kundenaufträge wie Projekte, d.h. Implementierung von Steuergruppen, Projekt Reviews, usw. Effektivität und Realitätsbezug haben klare Priorität. Flexibilität Ihr Projekt steht bei uns im Mittelpunkt, wir adaptieren schnell und zuverlässig Kundenwünsche, schaffen für Sie zeitliche und personelle Ressourcen - auch zu ungewöhnlichen Zeiten. Balance Erst über Reibung zwischen den menschlichen Polaritäten entsteht Entwicklung. Wir achten auf integrierendes "sowohl als auch" und nicht "entweder-oder". Deshalb balancieren wir zwischen Nähe und wohlwollendem Abstand, betrachten Dinge von Innen und Außen, sehen die Harmonie und den Konflikt. Walk what you talk R-SP Berater, Trainer und Coaches arbeiten seit mind. 5 Jahren erfolgreich in der Branche und haben neben einem fundierten theoretischen Background eine hohe Praxiserfahrung rund um Sales. Reusche - Systemische Personalentwicklung arbeitet nach dem Berufskodex des "Forum Werteorientierung in der Weiterbildung" Präambel Der Markt der beruflichen Weiterbildung ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl methodischer, fachlicher, pädagogischer und erwachsenbildnerischer Ansätze, die je nach Trainingsbedarf eingesetzt werden. Zu diesem Markt gibt es keine staatlich geregelten Zugangsvoraussetzungen und keinen staatlich geregelten Abschluß. Um so wichtiger ist es, daß die in diesem Markt tätigen Weiterbildenden (Trainer/Berater/ Coaches) zur Transparenz im Markt und zum Schutz der Kundeninteressen einen ethischen Kodex aufstellen. Damit verpflichten sich die Weiterbildenden, eine berufsständische Ethik im Sinne freiwilliger Selbstkontrolle zu beachten. Mit diesem Ethik-Kodex will das Kooperationstreffen der Weiterbildungs-organisationen die Basis dafür bieten, daß professionelle Weiterbildende ihre Arbeit in Übereinstimmung mit beruflichen Qualitätsstandards und in persönlicher Integrität ausüben. Das Kooperationstreffen der Weiterbildungsorganisationen will auf diese Weise den offenen und vertrauensvollen Umgang aller am Markt Beteiligten fördern, die Entwicklung des Berufsstandes schützen und auf die Verantwortung und Verpflichtung des Berufsstandes gegenüber der Gesellschaft hinweisen. Artikel 1 (Erklärung zum Menschenbild) Die Weiterbildenden gehen in ihrer Tätigkeit von einem Menschenbild aus, das in der Werteordnung der Menschenrechte wurzelt. Das heißt: 1.1 Die Weiterbildenden bekennen sich zu dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Menschenwürde. Sie erkennen jedem Menschen dessen unantastbare Würde zu, unabhängig davon, wie seine persönlichen Fähigkeiten einzuschätzen sind. 1.2 Die Weiterbildenden begreifen den Menschen als eine in sozialen Beziehungen lebende und auf deren lebensdienliche Gestaltung angewiesene Existenz. 1.3 Jeder Mensch wird als eigenständiges Subjekt ernst genommen. Ihm wird das Recht auf mündige Selbstbestimmung zuerkannt und die Möglichkeit, es wahrzunehmen, jeder Zeit zugestanden. 1.4 Die Weiterbildenden unterstützen die Teilnehmer in der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung, sind sich aber des Spannungsfelds der Eigenverantwortung des Teilnehmers und der Schutzpflicht des Weiterbildenden bewußt. 1.5 Jeder Mensch wird in seiner unverwechselbaren Persönlichkeit und soziobiographischen Einmaligkeit anerkannt. 1.6 Jeder Mensch wird für wert gehalten, zu einem produktiven Umgang mit seinen Begrenztheiten sowie zur Entwicklung seiner Potentiale befähigt zu werden. 1.7 Die Weiterbildenden bevorzugen ganzheitlich ausgerichtete Trainingsmethoden, d.h. Methoden, die dem Menschen als Wesen gerecht werden, das Körper, Seele und Geist integriert. Artikel 2 (Zum Selbstverständnis der Weiterbildenden) Die Weiterbildenden beteiligen sich an der Entwicklung der Gesellschaft und unserer Welt. Sie sehen sich dabei in eine besondere Verantwortung gestellt. 2.1 Die Weiterbildenden sind sich bewußt, daß sie auf die Meinungsbildung und Persönlichkeitsentwicklung vieler Menschen Einfluß nehmen. Sie regen im Rahmen ihrer beruflichen Praxis zum Überdenken von Haltungen und Standpunkten an, verhelfen zu anderen Sichtweisen und bewirken Veränderungen im Verhalten. 2.2 Die Weiterbildenden werden sich über Versprechen, Informationen des Auftraggebers zu Trainingsteilnehmern vertraulich zu behandeln, nicht hinwegsetzen 2.3 Die Weiterbildenden nehmen gesellschaftliche Entwicklungen wahr. Ihnen tragen sie Rechnung, indem sie sich hinsichtlich ihrer Fachkenntnisse und Methodenkompetenz stets auf aktuellen Stand zu bringen suchen und sich zum Gewährleisten bestmöglicher Standards verpflichten. Sie sorgen für die eigene Fortbildung und pflegen den Erfahrungsaustausch unter Kollegen. 2.4 Die Weiterbildenden sehen ihre Arbeit in größere Zusammenhänge gestellt. Durch ihre Tätigkeit versuchen sie zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft beizutragen. Dazu gehört, in globaler Perspektive zu lebenslangem Lernen und bewußter Lebensführung anzuregen sowie Prozesse zur persönlichen und gesellschaftlichen Werteorientierung zu unterstützen, Macht- und Ohnmachtsbeziehungen zwischen Männern und Frauen, Kindern und Erwachsenen, Alten und Jungen zu bedenken und sich für die Rechte wirtschaftlich und sozial benachteiligter Menschen einzusetzen, bürgerschaftliches Engagement und Möglichkeiten zur politischen Bürgerbeteiligung zu fördern sowie für Formen friedensorientierter Konfliktregelungen einzutreten, kulturelle Identitätsbildung zu fördern und zugleich Offenheit für interkulturelle Begegnungen zu begrüßen, für ein Wirtschaften einzutreten, das die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft sicherstellt. Artikel 3 (Zum Verhältnis Weiterbildner – Trainingsteilnehmer) Die Weiterbildenden kommen ihrer besonderen persönlichen und sozialen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Trainingsteilnehmern nach. Das heißt: 3.1 Die Weiterbildenden wenden Methoden an, die dem in Artikel 1 ausgeführten Menschenbild entsprechen. 3.2 Die Weiterbildenden gehören auch nicht Institutionen, Gruppierungen oder Glaubensbekenntnissen an, deren Methoden den Punkten des Artikel 1 widersprechen und arbeiten auch nicht nach diesen Methoden. 3.3 Die Weiterbildenden enthalten sich jeder Form von Repression gegenüber ihren Trainingsteilnehmern. Sie suchen das Vertrauen zu rechtfertigen, das ihnen entgegengebracht wird. 3.4 Die Weiterbildenden bringen ihren Trainingsteilnehmern Respekt entgegen und vermeiden es, sie in Verlegenheit zu bringen. Artikel 4 (Zum Verhältnis Weiterbildungsanbieter – Nachfrager/Auftraggeber) Die Weiterbildenden sehen sich gegenüber Nachfragern ihrer Leistungsangebote zu den Prinzipien der Wahrheit, Klarheit und Vertraulichkeit verpflichtet. Das heißt: 4.1 Im Gespräch mit potentiellen Auftraggebern liefern die Weiterbildenden wahrheitsgemäße Informationen über ihr Unternehmen, insbesondere über die Art der Arbeit, die das Unternehmen durchführen kann und die bisher für Kunden tatsächlich erbracht wurde. 4.2 Die Weiterbildenden werden ihre Trainings- und Entwicklungsaktivitäten stets zutreffend darstellen. Dazu gehört, die eigene Methodenkompetenz offenzulegen und die im Training oder im Entwicklungsprozeß tatsächlich eingesetzten Methoden anzugeben. 4.3 Jeder Weiterbildner / jede Weiterbildnerin weiß in selbstkritischer Einschätzung um die Grenzen der eigenen Kompetenzen. Er / Sie bietet daher keine Dienste an, die über die eigene berufliche Qualifikation hinausgehen 4.4 Er / Sie ist Auftraggebern im Sinne der Qualitätssicherung behilflich, von anderer Seite professionelle Hilfe zu erhalten in Bereichen, die den Rahmen der eigenen Kompetenzen überschreiten. 4.5 Im Gespräch mit dem Auftraggeber werden dessen spezifische Erwartungen sorgfältig abgeklärt. Art und Umfang eines erteilten Auftrags werden von den Vertragspartnern genau festgelegt. Artikel 5 (Zum Verhältnis der Weiterbildenden untereinander) Das Verhältnis der Weiterbildenden untereinander soll gekennzeichnet sein von Respekt und Kollegialität, von Fairneß und Kooperationsbereitschaft. Das heißt: 5.1 Die Weiterbildenden bringen ihren Kollegen Respekt entgegen und vermeiden es, ihre Kollegen in Verlegenheit zu bringen. 5.2 Kritik an der Berufsausübung von Kollegen muß sachlich-konstruktiv sein. Wird ein standeswidriges Verhalten beobachtet, so soll zunächst in einem kollegialen Gespräch vertraulich darauf hingewiesen werden. 5.3 Kollegen aus ihren Tätigkeitsfeldern mit unlauteren Handlungsweisen zu verdrängen, ist unstatthaft. Im Leistungswettbewerb sind die kaufmännischen Sitten zu wahren. 5.4 Wird ein Kollege als angestellter oder freier Mitarbeiter beschäftigt, so ist ihm eine dem Berufsstand angemessene Gegenleistung anzubieten. 5.5 Mit Angehörigen anderer Berufe ist eine loyale und hilfsbereite Zusammenarbeit zu pflegen. Kooperationen sind ohne standespolitische Grenzziehungen anzustreben. Artikel 6 (Zum Verhältnis Weiterbildner und Berufsstand) Die Weiterbildenden wahren und fördern durch ihr Auftreten und ihre Arbeitsweisen das Ansehen des Berufsstandes. Das heißt: 6.1 Die Weiterbildenden respektieren die Rechte und fördern den guten Ruf derjenigen Organisation, deren Mitglieder sie sind. 6.2 Sie beachten sorgfältig die sozialen Regeln und ethischen Grundlagen der Gemeinschaft, in der sie arbeiten. 6.3 Sie vermeiden irreführende Angaben über eigene berufliche Qualifikationen und Absichten sowie über Verbindungen und Zugehörigkeiten zu Organisationen. 6.4 Die Weiterbildenden anerkennen die berufsständisch organisierten Konfliktlösungsverfahren. Der Berufskodex wurde erarbeitet vom Arbeitskreis "Ethik in der Weiterbildung" unter der Projektleitung von Renate Richter, Berufsverband Deutscher Verkaufsförderer und Trainer e.V. , im Auftrag des Kooperationstreffens der Weiterbildungsorganisationen. Dem Kooperationstreffen gehören folgende Weiterbildungsorganisationen an. AGP Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V. BDVT Berufsverband Deutscher Verkaufsförderer und Trainer e.V. DGAK Deutsche Gesellschaft für Angewandte Kinesiologie DGPP Deutsche Gesellschaft für praktische Pädagogik e.V. DGSL Deutsche Gesellschaft für Suggestopädisches Lehren und Lernen e.V. DVNLP Deutscher Verband für NeuroLinguistisches Programmieren e.V. GABAL Gesellschaft zur Forderung Anwendungsorientierter Betriebswirtschaft und aktiver Lehrmethoden in Fachhochschule und Praxis e.V. GfA Gesellschaft für Arbeitsmethodik e.V. KAL Kommunikation und aktives Lernen e.V. Strategie Forum e. V. früher: Leistungsgemeinschaft (EKS) e.V. Trainertreffen Deutschland druckerfreundliche Version
Präambel Der Markt der beruflichen Weiterbildung ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl methodischer, fachlicher, pädagogischer und erwachsenbildnerischer Ansätze, die je nach Trainingsbedarf eingesetzt werden. Zu diesem Markt gibt es keine staatlich geregelten Zugangsvoraussetzungen und keinen staatlich geregelten Abschluß. Um so wichtiger ist es, daß die in diesem Markt tätigen Weiterbildenden (Trainer/Berater/ Coaches) zur Transparenz im Markt und zum Schutz der Kundeninteressen einen ethischen Kodex aufstellen. Damit verpflichten sich die Weiterbildenden, eine berufsständische Ethik im Sinne freiwilliger Selbstkontrolle zu beachten. Mit diesem Ethik-Kodex will das Kooperationstreffen der Weiterbildungs-organisationen die Basis dafür bieten, daß professionelle Weiterbildende ihre Arbeit in Übereinstimmung mit beruflichen Qualitätsstandards und in persönlicher Integrität ausüben. Das Kooperationstreffen der Weiterbildungsorganisationen will auf diese Weise den offenen und vertrauensvollen Umgang aller am Markt Beteiligten fördern, die Entwicklung des Berufsstandes schützen und auf die Verantwortung und Verpflichtung des Berufsstandes gegenüber der Gesellschaft hinweisen. Artikel 1 (Erklärung zum Menschenbild) Die Weiterbildenden gehen in ihrer Tätigkeit von einem Menschenbild aus, das in der Werteordnung der Menschenrechte wurzelt. Das heißt: 1.1 Die Weiterbildenden bekennen sich zu dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Menschenwürde. Sie erkennen jedem Menschen dessen unantastbare Würde zu, unabhängig davon, wie seine persönlichen Fähigkeiten einzuschätzen sind. 1.2 Die Weiterbildenden begreifen den Menschen als eine in sozialen Beziehungen lebende und auf deren lebensdienliche Gestaltung angewiesene Existenz. 1.3 Jeder Mensch wird als eigenständiges Subjekt ernst genommen. Ihm wird das Recht auf mündige Selbstbestimmung zuerkannt und die Möglichkeit, es wahrzunehmen, jeder Zeit zugestanden. 1.4 Die Weiterbildenden unterstützen die Teilnehmer in der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung, sind sich aber des Spannungsfelds der Eigenverantwortung des Teilnehmers und der Schutzpflicht des Weiterbildenden bewußt. 1.5 Jeder Mensch wird in seiner unverwechselbaren Persönlichkeit und soziobiographischen Einmaligkeit anerkannt. 1.6 Jeder Mensch wird für wert gehalten, zu einem produktiven Umgang mit seinen Begrenztheiten sowie zur Entwicklung seiner Potentiale befähigt zu werden. 1.7 Die Weiterbildenden bevorzugen ganzheitlich ausgerichtete Trainingsmethoden, d.h. Methoden, die dem Menschen als Wesen gerecht werden, das Körper, Seele und Geist integriert. Artikel 2 (Zum Selbstverständnis der Weiterbildenden) Die Weiterbildenden beteiligen sich an der Entwicklung der Gesellschaft und unserer Welt. Sie sehen sich dabei in eine besondere Verantwortung gestellt. 2.1 Die Weiterbildenden sind sich bewußt, daß sie auf die Meinungsbildung und Persönlichkeitsentwicklung vieler Menschen Einfluß nehmen. Sie regen im Rahmen ihrer beruflichen Praxis zum Überdenken von Haltungen und Standpunkten an, verhelfen zu anderen Sichtweisen und bewirken Veränderungen im Verhalten. 2.2 Die Weiterbildenden werden sich über Versprechen, Informationen des Auftraggebers zu Trainingsteilnehmern vertraulich zu behandeln, nicht hinwegsetzen 2.3 Die Weiterbildenden nehmen gesellschaftliche Entwicklungen wahr. Ihnen tragen sie Rechnung, indem sie sich hinsichtlich ihrer Fachkenntnisse und Methodenkompetenz stets auf aktuellen Stand zu bringen suchen und sich zum Gewährleisten bestmöglicher Standards verpflichten. Sie sorgen für die eigene Fortbildung und pflegen den Erfahrungsaustausch unter Kollegen. 2.4 Die Weiterbildenden sehen ihre Arbeit in größere Zusammenhänge gestellt. Durch ihre Tätigkeit versuchen sie zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft beizutragen. Dazu gehört, in globaler Perspektive
Artikel 3 (Zum Verhältnis Weiterbildner – Trainingsteilnehmer) Die Weiterbildenden kommen ihrer besonderen persönlichen und sozialen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Trainingsteilnehmern nach. Das heißt: 3.1 Die Weiterbildenden wenden Methoden an, die dem in Artikel 1 ausgeführten Menschenbild entsprechen. 3.2 Die Weiterbildenden gehören auch nicht Institutionen, Gruppierungen oder Glaubensbekenntnissen an, deren Methoden den Punkten des Artikel 1 widersprechen und arbeiten auch nicht nach diesen Methoden. 3.3 Die Weiterbildenden enthalten sich jeder Form von Repression gegenüber ihren Trainingsteilnehmern. Sie suchen das Vertrauen zu rechtfertigen, das ihnen entgegengebracht wird. 3.4 Die Weiterbildenden bringen ihren Trainingsteilnehmern Respekt entgegen und vermeiden es, sie in Verlegenheit zu bringen. Artikel 4 (Zum Verhältnis Weiterbildungsanbieter – Nachfrager/Auftraggeber) Die Weiterbildenden sehen sich gegenüber Nachfragern ihrer Leistungsangebote zu den Prinzipien der Wahrheit, Klarheit und Vertraulichkeit verpflichtet. Das heißt: 4.1 Im Gespräch mit potentiellen Auftraggebern liefern die Weiterbildenden wahrheitsgemäße Informationen über ihr Unternehmen, insbesondere über die Art der Arbeit, die das Unternehmen durchführen kann und die bisher für Kunden tatsächlich erbracht wurde. 4.2 Die Weiterbildenden werden ihre Trainings- und Entwicklungsaktivitäten stets zutreffend darstellen. Dazu gehört, die eigene Methodenkompetenz offenzulegen und die im Training oder im Entwicklungsprozeß tatsächlich eingesetzten Methoden anzugeben. 4.3 Jeder Weiterbildner / jede Weiterbildnerin weiß in selbstkritischer Einschätzung um die Grenzen der eigenen Kompetenzen. Er / Sie bietet daher keine Dienste an, die über die eigene berufliche Qualifikation hinausgehen 4.4 Er / Sie ist Auftraggebern im Sinne der Qualitätssicherung behilflich, von anderer Seite professionelle Hilfe zu erhalten in Bereichen, die den Rahmen der eigenen Kompetenzen überschreiten. 4.5 Im Gespräch mit dem Auftraggeber werden dessen spezifische Erwartungen sorgfältig abgeklärt. Art und Umfang eines erteilten Auftrags werden von den Vertragspartnern genau festgelegt. Artikel 5 (Zum Verhältnis der Weiterbildenden untereinander) Das Verhältnis der Weiterbildenden untereinander soll gekennzeichnet sein von Respekt und Kollegialität, von Fairneß und Kooperationsbereitschaft. Das heißt: 5.1 Die Weiterbildenden bringen ihren Kollegen Respekt entgegen und vermeiden es, ihre Kollegen in Verlegenheit zu bringen. 5.2 Kritik an der Berufsausübung von Kollegen muß sachlich-konstruktiv sein. Wird ein standeswidriges Verhalten beobachtet, so soll zunächst in einem kollegialen Gespräch vertraulich darauf hingewiesen werden. 5.3 Kollegen aus ihren Tätigkeitsfeldern mit unlauteren Handlungsweisen zu verdrängen, ist unstatthaft. Im Leistungswettbewerb sind die kaufmännischen Sitten zu wahren. 5.4 Wird ein Kollege als angestellter oder freier Mitarbeiter beschäftigt, so ist ihm eine dem Berufsstand angemessene Gegenleistung anzubieten. 5.5 Mit Angehörigen anderer Berufe ist eine loyale und hilfsbereite Zusammenarbeit zu pflegen. Kooperationen sind ohne standespolitische Grenzziehungen anzustreben. Artikel 6 (Zum Verhältnis Weiterbildner und Berufsstand) Die Weiterbildenden wahren und fördern durch ihr Auftreten und ihre Arbeitsweisen das Ansehen des Berufsstandes. Das heißt: 6.1 Die Weiterbildenden respektieren die Rechte und fördern den guten Ruf derjenigen Organisation, deren Mitglieder sie sind. 6.2 Sie beachten sorgfältig die sozialen Regeln und ethischen Grundlagen der Gemeinschaft, in der sie arbeiten. 6.3 Sie vermeiden irreführende Angaben über eigene berufliche Qualifikationen und Absichten sowie über Verbindungen und Zugehörigkeiten zu Organisationen. 6.4 Die Weiterbildenden anerkennen die berufsständisch organisierten Konfliktlösungsverfahren. Der Berufskodex wurde erarbeitet vom Arbeitskreis "Ethik in der Weiterbildung" unter der Projektleitung von Renate Richter, Berufsverband Deutscher Verkaufsförderer und Trainer e.V. , im Auftrag des Kooperationstreffens der Weiterbildungsorganisationen. Dem Kooperationstreffen gehören folgende Weiterbildungsorganisationen an.